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AGB

​1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für sämtliche – auch künftige – Leistungen und Verträge zwischen dem Vertragspartner und der New Age Hausbetreuung e.U. (im Folgenden „New Age“).

  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, New Age hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

  • Sofern diese AGB einmal vereinbart wurden, gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen und Folgeaufträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

  • Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB mit den gesetzlich zwingenden Abweichungen für Verbrauchergeschäfte.​

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2. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit

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Zustandekommen des Vertrages

Der Vertragsschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts (Angebot und Annahme). Dies kann schriftlich durch Unterzeichnung einer Vertragsurkunde oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen.

Bindungsfrist

Sofern im Angebot nicht anders angegeben, bleibt New Age an ihre Angebote für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gebunden.

Vertragslaufzeit

Sofern keine einmalige Leistungserbringung oder eine bestimmte Befristung vereinbart wurde, gelten Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, Gartenpflege) als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Kündigungsmodalitäten

Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Letzten eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Davon abweichende Fristen in einzelvertraglichen Vereinbarungen gehen dieser Regelung vor.

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3. Besondere Bestimmungen für die Hausbetreuung / Hausreinigung

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  • Im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung erbringt unser Unternehmen Dienstleistungen zu den vom Kunden ausgewählten Arbeiten, (z.B Reinigung von Böden, Stiegenhäusern, Fensterbänken).

  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr erbracht.

  • ​Um den jederzeitigen Zutritt zu gewährleisten ist der Auftraggeber daher verpflichtet, die erforderlichen Schlüssel auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Sowie das erforderliche Kalt- und Warmwasser, Strom und geeignete Räumlichkeiten für die Aufbewahrung der Arbeitsmittel, Geräte und Maschinen werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der verwendeten Reinigungs- und sonstigen Arbeitsmittel und Gerätschaften obliegt ebenso wie die Auswahl der eingesetzten Arbeitskräfte der New Age. Darüber hinaus ist die Leistungserbringung weder an eine bestimmte Zeit noch an eine bestimmte Dauer gebunden.

  • Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  • Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. New Age ist demnach im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung nicht zur Reinigung von nicht üblichen Verschmutzungen verpflichtet. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten.

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4. Besondere Bestimmungen für die Grünflächenbetreuung

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  • Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringt New Age die vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen, wie ‐ je nach Vertragsinhalt ‐ Rasenmähen, Heckenschneiden und Gartenarbeiten.

  • Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes: New Age trifft weder eine Prüf‐ noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden, und ferner keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von unserem Unternehmen zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat.

  • ​Der Vertragspartner verpflichtet sich, Flächen und Pflanzen, die von der Bearbeitung oder Entfernung ausgenommen sind, vorab deutlich zu kennzeichnen. Für Schäden infolge der Entfernung nicht gekennzeichneter Bepflanzungen ist eine Haftung durch New Age ausgeschlossen.

  • Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sowohl New Age als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich aufzukündigen.

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5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

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Preise und Fälligkeit

Die Preise richten sich nach dem Umfang der vereinbarten Dienstleistungen und werden dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Entgelt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an New Age zu leisten.

Zahlungsverzug und Verzugsschäden

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Dies umfasst insbesondere Mahnspesen, Inkassogebühren sowie notwendige außergerichtliche und gerichtliche Anwaltskosten.

Leistungsstopp und Rücktritt

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist New Age berechtigt:

  • weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

  • nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  • die laufenden Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen (Leistungsverweigerungsrecht).

Aufrechnungsverbot

Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen – selbst wenn diese aufgrund von Mängelrügen erhoben werden – gegen die Forderungen von New Age aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern. Eine Aufrechnung ist für Unternehmer nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von New Age ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten das Aufrechnungsverbot sowie der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes nicht bei Verbrauchergeschäften.

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6. Gewährleistung 

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Ist der Kunde Unternehmer, hat er die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten auf Richtigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen.

Frist:  Mängel sind spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu rügen.

Beweislast:  Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung sowie die Rechtzeitigkeit der Rüge.

Rechtsfolge:  Bei Unterlassung oder nicht fristgerechter Anzeige des Mangels gilt die Dienstleistung als abgenommen. Der Kunde verliert damit sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus der Geltendmachung eines Irrtums über die Mangelfreiheit (§ 377 UGB)

Mängelbehebung:  Bei begründeten und rechtzeitigen Mängeln ist New Age berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl den Mangel zu verbessern oder das Fehlende nachzutragen.

Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig.

Sofern die Verbesserung oder der Nachtrag rechtzeitig erfolgt, sind weitergehende Ansprüche wie die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.

Gegenüber Unternehmern behält sich New Age die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch vor.

​Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

 

​​7.  Haftung 

​New Age haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung im vereinbarten Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden (ausgenommen Personenschäden) ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern haftet New Age bei leichter Fahrlässigkeit ebenfalls nur für Personenschäden.

​Ist der Kunde Unternehmer, ist der Ersatz von Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Vermögensschäden, die durch den Verlust von übergebenen Schlüsseln oder den notwendigen Austausch von Schließanlagen entstehen, sowie für nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem jeweiligen Vertragswert, in jedem Fall jedoch mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von New Age begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

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8.  Gerichtsstand, anwendbares Recht

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  • Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN‐Kaufrechts. Kunden, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaates.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.

  • ​Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 1230 Wien zuständig. Dies gilt nicht für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.

 

 

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